Bevorzugt – Entführung legalisiert


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Ein Fall aus der Schweiz.

Eine Schweizer Mutter hat von der Grossen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs Recht erhalten und muss ihren entführten Sohn nicht nach Israel zurückbringen. Dort lebt der Vater, ein ultra-orthodoxer Jude. Damit endet ein langer Rechtsstreit.

Das Bundesgericht hatte 2007 auf Beschwerde des Vaters entschieden, dass der von seiner Mutter entführte Junge zum Vater nach Israel zurückgebracht werden müsse. Die Mutter hatte zwei Jahre zuvor das heute siebenjährige Kind von Israel mit in die Westschweiz genommen, unter Missachtung eines gerichtlichen Verbots in Israel.

Kindesinteresse im Vordergrund

Interessant, ob sie mal das Kind gefragt haben. Ob dem Kind nicht der Papa und das Land fehlt, in dem es aufgewachsen ist… Ob es gerne mal das machen würde, was der Papa macht… was denn so seine I n t e r r e s s e n sind… die von der Mutter sind ja relativ deutlich…

Sie hatte die Entführung mit ihrer Befürchtung begründet, dass ihr Ex-Mann mit dem Kind in eine Gemeinschaft der ultra-orthodoxen jüdischen Bewegung «Lubawitsch» ziehen könnte und der Sohn so von der Aussenwelt abschottet würde. Der Beitritt des Mannes zu «Lubawitsch» war Grund für die Scheidung des Paares gewesen.

Nun hat die Grosse Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) in Strassburg festgestellt, dass die Rückkehr des Jungen nach Israel «nicht im Interesse des Kindes läge». Zudem würde dies das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Mutter verletzen, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.

Seit fünf Jahren in der Schweiz

Die kleine Kammer des EGMR hatte 2009 noch das Urteil des Bundesgerichts gestützt. Die grosse Kammer unterstreicht nun zwar, dass der Rückführungsbefehl noch im Ermessensspielraum der Schweizer Behörden lag. Jedoch seien die strikten Automatismen des Haager Übereinkommens zu Kindsentführungen hier nicht anzuwenden.

Gemäss diesem Übereinkommen müssen Kinder, die von einem Elternteil entführt wurden, an den ursprünglichen Ort zurückgeführt werden. Laut EGMR ist in diesem Fall indessen dem Umstand mehr Gewicht beizumessen, dass das Kind nun schon seit fünf Jahren in der Schweiz lebt.

Schweiz muss Entschädigung zahlen

Die Beziehungen des Jungen zur Familie müssten erhalten bleiben und seine Entwicklung in einem gesunden Umfeld gesichert werden, hielt das Gericht fest. Das Kind spricht französisch, ist bestens integriert und besucht einen Kinderhort der Gemeinde und eine private jüdische Krippe.

Interessant! Der Umstand, dass es sicherlich mal auch Hebräisch gesprochen hat oder spricht, oder Deutsch, oder sei es eine andere Sprache – ist nicht relevant? Und woher das “bestens” beim “integriert” – hat das die Mutter erzählt?

Bei einer Rückkehr der Mutter nach Israel könnte eine Strafverfolgung nicht ausgeschlossen werden. Ihr könnte der Sohn weggenommen werden. Der Vater allerdings hätte nach Meinung des Gerichts Mühe, seinen Pflichten nachzukommen, auch mit Blick auf eine weitere gescheiterte Ehe und begrenzte finanzielle Mittel.

Die Schweiz muss gemäss EGMR Mutter und Kind für die entstandenen Unkosten mit 15’000 Euro (20’000 Franken) entschädigen.
(sam/sda)

Erstellt: 06.07.2010, 12:38 Uhr
basonline.ch

Warum bekommt jetzt wieder Mama die Entschädigung? Wofür, dass die Entführung so aufwendig war?…
Und wie sollen die Beziehungen zur Familie´erhalten bleiben, wenn die Mutter eh und Verhaftungsgefahr steht, wenn sie Israel betrifft?…

Nett ist sowas. Was so alles hinter Rechtssystemen steckt. Hat uns das der Feminismus beschert?…..

Isralike

Aufgefallen bei

1 Comment

  1. nachrichten said,

    July 16, 2010 at 5:55 am

    Wirklch sehr informativ! Werde aufjedenfall wieder kommen. Danke fuer den Beitrag.

    Gruss
    Andres


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